Wenn man kein BaFöG bekommt!?

  • Zitat

    Original von roter hildesheimer
    Ausserdem ist es so das die BaFöG-Stelle das Einkommen der Eltern von vor 1-oder2 Jahren als Grundlage nimmt!
    Seit dem her kann sich ja wohl noch ne ganze Menge geändert haben!


    Du bist dazu verpflichtet Änderungen anzugeben. Du kannst denen gerne mitteilen, dass Deine Eltern nun weniger verdienen.
    Das Amt ist nicht verpflichtet nachzuhaken, ob sich am Einkommensverhältnis Deiner Eltern etwas geändert hat.

    Zitat


    Ausserdem verdienen meine Eltern echt nicht viel!


    Das ist relativ und wird schön vom Amt nachgerechnet.


    Falsche Angaben würde ich auf jeden Fall nicht machen.


    Ist im Sozialamt übrigens das Gleiche. Dort werden auch erst die Vermögens- und Einkommensverhältnisse der kompletten Famile geprüft.


    Sorry, aber manche Gesetze sind gar nicht so schlecht.
    Viel Glück

  • Zitat

    Original von Nils
    Ja, das weiß ich auch. Ich wollte aber wissen, wo das steht und nicht ob das irgendwo steht. ;)


    Wenn ich mich nicht irre - im Sozialgesetzbuch.

    Kannst ja mal hier lesen...

    Einmal editiert, zuletzt von utze ()

  • Für die Anrechnung des Einkommens der Eltern und des Ehegatten der Auszubildenden im Rahmen der BAföG-Berechnung sind nach § 24 Abs. 1 BAföG grundsätzlich die Einkommensverhältnisse im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes (d.h. des Zeitraums, für den die Leistungen beantragt werden) maßgebend. Dieses Verfahren bietet in der Regel sowohl für die Auszubildenden als auch für die Verwaltung Vorteile, kann aber in Einzelfällen zu Ungerechtigkeiten führen, die sich durch einen sog. Aktualisierungsantrag verhindern lassen.


    Ist das aktuelle Einkommen der Eltern oder des Ehegatten des Auszubildenden deutlich geringer als im vorvergangenen Jahr, kann auf Antrag des Auszubildenden der Berechnungszeitraum für dieses Einkommen aktualisiert werden. Dabei ist das voraussichtliche Einkommen innerhalb des gesamten Bewilligungszeitraums zu berücksichtigen.


    @Quelle

    Einmal editiert, zuletzt von utze ()

  • Klick mich


    Grundsätzlich müsste sich das auf den §§1601 ff. BGB begründen. Bin aber nur ein dummer WiWi und kein Jurist ;)


    Im Zweifelsfall einfach mal ein wenig googlen. Hab ich jetzt keinen Bock zu.

    • Offizieller Beitrag

    Danke!

    Zitat

    Original von 123werhatdenball
    Wenn Deine Eltern also so viel Geld verdienen, dass Du kein Anrecht auf staatliche Unterstützung hast, dann sollten sich Deine Eltern darüber freuen und Dir gefälligst Kohle geben. Denn dazu sind sie bis zu Deinem 27. Lebensjahr verpflichtet...


    Müssen sie einem auch eine Art "Taschengeld" zahlen, wenn man zu Hause wohnt und verpflegt wird?

  • mit gesetzen den eigenen vadder überzeugen? da sollte man ihn lieber mit argumenten überzeugen.


    z.b.: arbeit zieht das studium in die länge. schon ein semester längeres studium bedeutet etwa 15-20.000 euro weniger lebenseinkommen. das sind auf ein 8 semesteriges studium umgerechnet ca. 400 euro im monat!

    Einmal editiert, zuletzt von strunz ()

  • Zitat

    Original von Torinas
    So, ich kümmer mich gerade um elternunabhängiges BAfög. Die Anforderungen erfülle ich wohl.
    Nun die Frage, darf man nebenbei noch jobben und wieviel darf man nebenher noch "verdienen"?


    So weit ich weiß, gibt es bei Nebenjobs keinen Unterschied, ob man elternabhä#ngig oder unabhängig Bafög bezieht! Wäre auch ungerecht, da meines Erachtens die Höchstsätze auch identisch sind!
    Damit keine Abzüge vom BAföG erfolgen, können deshalb Studierende in einem Bewilligungszeitraum von 12 Monaten 4.226 Euro brutto anrechnungsfrei hinzu verdienen, was ungefähr 352 € monatlich entspricht!


    Wenn auch schon länger her:
    @ Nils: Versuch doch das Kindergeld deinen Eltern abzuschwatzten! Das steht dir zu und wird auch nicht aufs Bafög mehr angerechnet! Und somit hast du schonmal 154 € monatlich als Taschengeld, oder reicht das nicht? Des Weiteren steht dir lt. Gestez als daheimgebliebener ein gewisser Höchstbetrag von 432€ zu. Sollten deine Elteren zu viel verdienen, dass Du kein Bafög bekommst, so sollten diese dir den zustehende Betrag zur Verfügung stellen, ggf. gemindert um Fixkosten, wie Essen etc.
    Sollte das nicht der Fall sein, kann man auch noch das Geld einklagen! Aber wer zeigt schon seine Eltern an? Das kann nur nach hinten los gehen! Hierbei würde dir das Bafögamt, den Betrag überweisen und sich das Geld anschließend von deinen Elteren zurückholen!


    Eine gute Übersicht zu Bafög-Angelegenheiten gibt es hier! (oder von 123..)

    2 Mal editiert, zuletzt von Svenni96 ()

  • kannst trotzdem nebenbei nen mini-job also unter diesen 400 irgendwas arbeiten, du darfst bloss kein einkommen durch zinsen von mehr als 100 euros im jahr haben, aber wer hat das schon :p


    Edit:
    ok der svenni96 hat da mehr durchblick, ganz zur not tuts auch ein anruf beim bafög, ganz dumm fragen geht meist auch

    Einmal editiert, zuletzt von 96Ole ()

    • Offizieller Beitrag

    Jedenfalls ist das alles ziemlich schwierig mit den Menschen beim BAföG-Amt. Hab zwar jetzt noch nicht gefragt, wie es mit Nebenjobs aussieht aber was die alles von einem wollen ist ekelig!!!


    Für jedes gearbeitete Jahr wollen die Spacken nen Rentenversicherungsschein haben. Dafür mußte ich erstmal bei der BVA anrufen, damit die mir die Teile zuschicken. (ja ich weiß, die soll man jährlich aufheben. Hab ich aber nicht.)
    Dann meinen Ausbildungsvertrag von anno tuck usw.!


    Ich hab jetzt schon kein Bock mehr auf BAföG! Aber leider brauch ichs nunmal.

  • Ich habe mein Studium mal geschmissen,weil mir ständig das Bafög-Amt auf die Nerven gegangen ist....
    Das,was man als Bafög bekommt,reicht hinten und vorne nicht...

  • Bafög kann man doch fast immer bekommen... kenne genug Leute die Ihre Sparbücher rechtzeitig ihren Geschwistern gegeben haben... dann noch schnell einen Mietvertrag mit den Eltern zwecks Unkostenbeitrag und schon bekommt man Bafög.
    In wie weit das Einkommen der Eltern reinzählt weiß ich allerdings nicht... aber Abzahlungen werden mit sicherheit vom Einkommen abgezogen...
    Früher war es so wenn man null Kapital hatte das man im Jahr 12 000 DM sich dazu arbeiten durfte.
    Habe selber nie welches beantragt, da meine Eltern micht stets ausreichend unterstützt haben und ich es ungerecht fände dann noch mehr Geld zu bekommen. Gerade weil ich damals Freunde hatte die nebenbei noch Arbeiten mussten damit das Geld reicht.

  • Faules Pack!


    Kriege auch kein Bafög.
    Arbeite stattdessen 18h/Woche und krieg so ca. 700 Euro netto bei rum.
    Ist zwar ein wenig stressig, aber was solls.