Straßenverkehr-Mecker-Thread

  • Eine Fahrradstraße sollte nur dann Fahrradstraße heißen, wenn Fahrräder auf dieser IMMER Vorfahrt gegenüber Autos haben. Welchen Mehrwert hat eine solche Straße sonst für Radfahrer?


    Warum sind Autos überhaupt auf dieser zugelassen? Macht für mich keinen Sinn.

  • Nochmal wegen Clownshow: Hauptmerkmal einer Fahrradstraße ist, dass falls Pkw und/oder Motorräder zulässig sind, diese den Radverkehr weder behindern noch gefährden dürfen.

    Andersrum dürfen Fahrradfahrer auch dann nebeneinander fahren, wenn sie dadurch den anderen Verkehr behindern. Was überhaupt nicht meine Intention ist. Wenn ich neben jemandem fahre, mach ich selbstverständlich Platz, wenn da jemand schneller sein kann. Wie auf anderen Straßen auch. Also auch in den zusätzlichen Rechten eine Clownshow.

  • Wenn ich neben jemandem fahre, mach ich selbstverständlich Platz, wenn da jemand schneller sein kann.

    Mir ist ja schleierhaft, warum immer der Aspekt "schneller" Spitzentrumpf im Verkehrsquartett ist. Da fahren also 2 Fahrräder nebeneinander und nehmen ca. 2 Meter Breite ein. Dann kommt ein PKW, der bauartbedingt auch 2 Plätze nebeneinander hat und ebenfalls ca. 2 Meter breit ist. Warum sollte man da als Radfahrer jetzt Platz machen, wenn man sich bpsw. gerade angeregt über das Pro & Contra des Gästeblocksitzreihenwerfens unterhält und damit die Unterhaltung unterbrechen? Der PKW-Insasse hätte doch auch ein schmaleres Verkehrsmittel wählen können, mit dem ein Überholen möglich wäre.

  • Ich mache da gern Platz, weil das idR ohne größeren Aufwand möglich ist und so meist ausreichend Abstand gehalten werden kann. Ich halte nichts davon, anderen Verkehrsteilnehmern mein Tempo aufzuzwängen, bloß weil ich das darf. Ob der PKW-Insasse da ein anderes Verkehrsmittel wählen könnte kann ich nicht beurteilen. In den allermeisten Fällen sicher, aber ich habe da kein Interesse an einer Kontrollfunktion. Einfach kurz an die Seite, da bricht mir kein Zacken aus der Krone.

  • Das ist sicher richtig, aber welche Fahrradstraße ist denn so lang, dass es für einen Autofahrer eine unzumutbare Verlängerung seiner Reisezeit bedeutet und falls dem so wäre, warum fährt der durch eine Fahrradstraße und nicht woanders lang? Einfach an jeder Kreuzung einseitig Poller auf die Straße, schon ist es eine richtige Fahrradstraße.

  • Ich hätte nichts dagegen, wenn die Autos da nicht mehr fahren könnten, oder nur noch die Anlieger in ihre Grundstücke. Ich sehe es aber nicht als meine Aufgabe, als Lebendhindernis Autofahrer an ihrer Durchfahrt zu behindern. Das darf die Stadt gern mit Pollern machen. Und solange die Infrastruktur so ist wie sie ist, mache ich keinem Autofahrer einen Vorwurf aus der Straßennutzung.

  • Du hinderst sie doch überhaupt nicht an ihrer Durchfahrt. Und Du bist auch kein Lebendhindernis, sondern normalerweise ein gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer, hier sogar mit Vorrang. Ich finde schon, dass es einen gewaltigen Unterschied macht, ob Du extra langsam fährst, um den Autofahrern auf die Nerven zu gehen oder Dich von den Autos einfach nur nicht in Deinem Fortkommen behindern lässt.

  • Wie gesagt, der Bus stand in der Autoschlange an einer roten Ampel.

    Ja, darf er nicht. Da sind wir uns einig. Er darf den Schutzstreifen befahren, wenn er z.B. einem anderen Auto ausweichen muss und dabei kein Radfahrender gefährdet wird. Aber eben nicht drauf stehen.


    Ich weiß ja nicht, wie da die konkrete Situation war und ob der Bus so in der Schlange hätte stehen können, dass er nicht den Schutzstreifen blockiert. Aber ich denke nicht, dass das Verbot, auf dem Schutzstreifen zu halten, auch das nicht freiwillige, sondern verkehrsbedingt erzwungene Stehen umfasst.


    Zur Vorfahrt bei der Fahrradstraße: Gilt denn das Gefährdungs-/Behinderungsverbot nicht für den querenden Verkehr? Denn das Auto von rechts behindert mich als Radfahrer doch, wenn ich um seiner Vorfahrt willen abbremsen muss; und wenn ich nicht abbremse, gefährdet es mich womöglich sogar. :grübel:

  • Ich denke, so viel vorausschauendes Fahren kann man schon verlangen, dass man absehen kann, ob man verkehrsbedingt auf einem Schutzstreifen zum Halten kommt oder nicht.

    Aber das klappt ja leider schon bei normalen Ampelkreuzungen etc nicht, wo auch einfach stumpf reingefahren wird, egal wie die Verkehrslage ist...

  • Abgesehen davon, dass ich das ohne Kenntnis der konkreten Situation schwer zu beurteilen finde, möchte ich mich über einen blockierenden Bus weniger ärgern als über ein blockierendes "normales" Auto. Wobei ich mal unterstelle, dass es nicht gerade der BTSV-Mannschaftsbus war. ;)

  • Ich denke, so viel vorausschauendes Fahren kann man schon verlangen, dass man absehen kann, ob man verkehrsbedingt auf einem Schutzstreifen zum Halten kommt oder nicht.

    Aber das klappt ja leider schon bei normalen Ampelkreuzungen etc nicht, wo auch einfach stumpf reingefahren wird, egal wie die Verkehrslage ist...

    Ich glaub nicht, dass das überall möglich ist. Der befahrbare Schutzstreifen (gestrichelte Linie) wird doch eigentlich immer dann eingesetzt, wenn es für zwei sich begegnende Autos zu eng ist. Muss ich an einer Ampel halten, kann ich mich nicht so aufstellen, dass der Gegenverkehr nicht mehr durchkommt. Anders wäre es beim Fahrradstreifen mit durchgezogener Linie. Oder nicht?

  • Muss ich an einer Ampel halten, kann ich mich nicht so aufstellen, dass der Gegenverkehr nicht mehr durchkommt.

    Wieso kannst du den Weg für Radfahrende blockieren, den für Autos aber nicht? Natürlich kannst du dich so aufstellen, dass der Gegenverkehr nicht durchkommt. Dann muss der eben warten. Wieso soll diese Wartepflicht auf Radfahrende abgewälzt werden?


    Dazu heißt es dann auch (Hervorhebungen durch mich):

    Zitat

    Aus diesem Grund ist es wichtig und erforderlich, dass Pkw-Fahrer im Rückstaubereich einer Ampel nicht auf dem Schutzstreifen zum Stehen kommen, da sie ansonsten die Zufahrt zur Ampel für Radfahrer blockieren, [...]

    Quelle


    Zitat

    [...] wenn zum Beispiel Autofahrer vor einer roten Ampel halten müssen und dabei den Schutzstreifen blockieren. Das ist ein klarer Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, der zu häufig an der Tagesordnung ist.

    Quelle

  • Ich kenne keine Ampel, an der man als Autofahrer den Gegenverkehr blockieren muss, wenn man den Schutzstreifen frei hält. Wo ist das denn so?

  • Hängt evtl ein wenig von dem Fahrzeug ab.


    Freitag bin ich dann nach Feierabend die Bödeker Richtung Ferdinand-Wallbrecht-Straße etlang. Höhe Lister Platz (Lister Döner) führt der Fahrradweg dann rot markiert auf die Straße und kreuzt die Rechtsabbieger Richtung Podbi. Die Rechtsabbieger hatten Rot, die Autos (Feierabendverkehr) standen also noch sehr weit nach hinten. Direkt mittig auf dem roten Fahrradstreifen stand natürlich auch ein Passat, mit der Aufschrift "Polizei". Ich also vorne zwischen Polizei und dem Fahrzeug davor rumgeschlengelt, auf die Motorhaube geklopft und den Daumen nach oben gezeigt. Ich hatte mich eigentlich auf eine Fenster-runter-Diskussion eingestellt, die Ordnungshüter haben es aber gekonnt weggelächelt.

  • Wieso soll diese Wartepflicht auf Radfahrende abgewälzt werden?

    Das fuchst mich auch ... gilt auch für Fußgänger die länger an Ampeln warten müssen als Autos etc.. Da sitzen Leute im warmen und geschützt, können sich ohne eigene Muskelkraft und Anstrengung mit ein bisschen Bewegung im Fuß fortbewegen und erwarten wie selbstverständlich, dass sie Vorrang haben und das größte Recht darauf haben sich mit möglichst wenig Behinderung fortzubewegen. Total gaga wenn man mal drüber nachdenkt.

  • Ich also vorne zwischen Polizei und dem Fahrzeug davor rumgeschlengelt, auf die Motorhaube geklopft und den Daumen nach oben gezeigt.

    War ja die Polizei, insofern ungefährlich.

    Aber generell Vorsicht bei solchen Aktionen. Ein entfernter Bekannter hat letztes Jahr einem dunklen Audi aufs Dach geklopft, weil der auf dem Radweg gehalten hatte. Die osteuropäischen Insassen fanden das begrenzt hilfreich, sind ihm nachgefahren, haben ihn gestoppt und unter Zuhilfenahme eines Baseballschlägers in den Zustand der Krankenhausreife versetzt. 3 Wochen & diverse recht üble Blessuren gab's für Klopfen auf heiliges Autodach.


    Ich bin seitdem weniger forsch bei solchen Aktionen. :misstrauisch:

  • Im übrigen habe ich zu meinem Erstaunen eben gelernt, dass Halten z.B. zum Be- und Entladen auf dem Schutzstreifen wohl erlaubt ist. Ggf. hat die Polizei da also nur gehalten. ;)